Pflegegrad Beratung
Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Pflegegeld für Pflegegrad 3. Wir werden Ihre Situation prüfen und Sie während des gesamten Pflege- und Umsetzungsprozesses begleiten.
Personen mit Pflegegrad 3 sind auf eine intensive Betreuung und Pflege angewiesen. In der Regel besteht Hilfebedarf beim täglichen Waschen und Anziehen sowie bei der Ernährung. Auch die Mobilität ist erheblich eingeschränkt.
Um Sie und Ihre pflegenden Angehörigen zu unterstützen, erhalten Sie verschiedene Pflegesachleistungen sowie Pflegegeld bei Pflegegrad 3.
Anke Reinländer
Pflegedienst und Tagespflege
Meinungen unserer Kunden
Ich kenne diesen Pflegedienst seit über 20Jahren. Die Zusammenarbeit mit dem Personal ist immer sehr zuvorkommend und herzlich. Das Team arbeitet mit viel Wertschätzung am Patienten und hat immer ein offenes Ohr. Vielen Dank dafür!
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Diese häusliche Pflege kann ich nur mit guten Gewissen weiterempfehlen. Nicht nur als Dienstleister, sondern auch als Arbeitgeber immer weiter zu empfehlen.
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Schnelle Prüfung und Einschätzung & nützliche Handlungsempfehlungen.
Wir rufen Sie an und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Pflegeleitung, Anke Reinländer
Wir haben mehr als 20 Jahre Erfahrung
in der Tagespflege, Pflegedienst und Senioren WG.
Wir bieten zahlreiche Serviceleistungen für Interessierte in unserer Senioren WG.
Soziale Interaktion: In unserer Tagespflege haben ältere Menschen die Gelegenheit, mit anderen Senioren und Betreuern in sozialer Interaktion zu sein
Sicherheit: Senioren werden in einer sicheren Umgebung betreut, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist
Betreuung und Unterstützung: Senioren haben in unserer Tagespflege die Möglichkeit, eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung und Unterstützung zu erhalten
Zugang zu medizinischer Versorgung: Unsere Tagespflege verhilft älteren Menschen dabei, den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern
Entlastung der Familienangehörigen: Durch die Inanspruchnahme einer Tagespflege können Familienangehörige entlastet werden und der Druck auf sie reduziert werden
Gemeinschaftsgefühl: Durch unsere Tagespflege haben Senioren die Gelegenheit, sich in einer Gemeinschaft aufgenommen zu fühlen und soziale Verbindungen zu knüpfen
Abwechslung und Aktivitäten: Senioren haben in einer Tagespflege die Gelegenheit, an diversen Aktivitäten wie Yoga, Musiktherapie, Handwerk und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen
Kostenersparnis: Im Vergleich zu einer Vollzeitbetreuung durch eine Pflegekraft oder einem Aufenthalt in einem Pflegeheim, kann eine Tagespflege eine kosteneffizientere Alternative sein
Bei Pflegegrad 3 liegt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor.
Um die tägliche Pflege finanzieren und organisieren zu können, erhalten Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 3 verschiedene Pflegeleistungen. Unter anderem steht Ihnen ein Pflegegeld in Höhe von 545 € monatlich zu, sofern Ihre Pflege von einem Angehörigen im häuslichen Umfeld erfolgt.
Um einen Pflegegrad zu beantragen, reicht ein
formloses Schreiben oder ein Anruf an Ihre Pflegekasse aus. Ihre Versicherung entsendet daraufhin einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (für gesetzlich Versicherte) oder von MEDICPROOF (für Privatversicherte). Dieser hat die Aufgabe, den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit zu ermitteln.
Wichtig für die Begutachtung durch den Gutachter Ihrer Pflegekasse sind die folgenden Kriterien (§ 14 SGB 11 – Einzelnorm):
Pro Kriterium erhalten Sie Einzelpunkte (Anlage 1 SGB 11 – Einzelnorm). Aus der Summe dieser ergibt sich der Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit. Einen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach Pflegegrad 3 haben Sie, wenn Sie zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreichen.
Neben Pflegegeld stehen Ihnen mit Pflegegrad 3 verschiedene Pflegesachleistungen zu. Sie erhalten so etwa den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € sowie einen Zuschuss von 40 € pro Monat für Pflegehilfsmittel.
Hier sehen Sie alle Leistungen im Überblick, die Ihnen mit Pflegegrad 3 zustehen:
Nummer | Leistung | Betrag |
---|---|---|
1 | Pflegegeld (monatlich) | 545 € |
2 | Pflegesachleistungen (monatlich) | 1.363 € |
3 | Verhinderungspflege | 1.612 € |
Einen finanziellen Vorteil sichern Sie sich, wenn Sie im Rahmen Ihrer häuslichen Pflege Kombinationspflege (Kombinationsleistung) beantragen. Bei dieser wird das Pflegegeld, das Ihnen mit Pflegegrad 3 zusteht, mit den Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes verrechnet. Schöpfen Sie die Leistungen Ihres Pflegedienstes nur zu 60 Prozent aus, werden Ihnen 40 Prozent des Ihnen zustehenden Pflegegeldes als Zuschuss ausgezahlt.
Neben Pflegegeld haben Sie mit Pflegegrad 3 außerdem Anspruch auf teilstationäre Tages- und Nachtpflege sowie auf Kurzzeitpflege.
Kann die pflegende Person beispielsweise tagsüber die notwendige Unterstützung nicht aufbringen, ist der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung eine Option. Benötigen Sie als pflegebedürftige Person jedoch nachts Medikamente oder leiden an einem gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus, erhalten Sie mit Nachtpflege die notwendige Betreuung.
Kurzzeitpflege bietet sich als Lösung besonders dann an, wenn Sie unvermittelt auf intensive Betreuung angewiesen sind. Dies kann unter anderem nach einem längeren Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Für Ihren kurzfristigen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 1.774 € für 28 Tage im Jahr. Voraussetzung für Kurzzeitpflege ist, abgesehen von Pflegegrad 2 oder höher, dass Sie von einem Angehörigen im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Verhinderungspflege dient der Überbrückung von Fehlzeiten Ihres pflegenden Angehörigen. Fällt die Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen Grund aus, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere pflegende Person Ihre tägliche Versorgung. Um diese Leistungen finanzieren zu können, stehen Ihnen jährlich 1.612 € für maximal sechs Wochen (42 Tage) zu.
Ebenso wie bei der Kurzzeitpflege ist Ihr Pflegegrad eine Voraussetzung für Verhinderungspflege. Zudem muss Ihr Angehöriger sie seit mindestens sechs Monaten in Ihrem häuslichen Umfeld pflegen.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Leistungen aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu kombinieren und diese so zu erhöhen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Pflegedienst und Tagespflege
Anke Reinländer
Persönlichkeit und Interesse am Menschen stehen immer im Vordergrund unserer Arbeit.
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.
Sie können sich auch bei Fragen unter der Rufnummer Tel.:+49 (0) 3525 / 7767723 an uns wenden.
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 3 erhalten pro Monat einen Zuschuss von 1.262 €, mit dem Sie einen vollstationären Aufenthalt in einem Pflegeheim finanzieren können. Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim lassen sich jedoch nicht pauschal benennen. Je nach Bundesland, Angebot sowie Kosten für Unterkunft und Essen fallen die Pflegekosten unterschiedlich aus. Im Bundesdurchschnitt mussten pflegebedürftige Personen 2.411 € im vergangenen Jahr als Eigenbeteiligung aufbringen, um Ihre Pflegeheimkosten decken zu können.
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 erhalten von Ihrer Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von 25,50 € für einen Hausnotruf.
Die konkrete Höhe des Pflegegeldes für Pflegegrad 2 hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der Pflegebedürftigkeit und dem Wohnort der pflegebedürftigen Person. In Deutschland gibt es unterschiedliche Pflegeleistungen und Pflegegeldsätze, die je nach Bundesland und Versorgungsart variieren können.
Generell kann man sagen, dass für Pflegegrad 2 monatlich ein Pflegegeld von derzeit mindestens 316 Euro bis maximal 545 Euro gezahlt wird, je nachdem, ob die pflegebedürftige Person alleine wohnt oder in einer Wohngemeinschaft lebt. Die genauen Beträge können jedoch unterschiedlich sein und sollten bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden.
Möchten Sie Widerspruch gegen Pflegegrad 3 einlegen, müssen Sie diesen schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einreichen. Ihren Widerspruch sollten Sie mithilfe einer guten Dokumentation Ihres tatsächlichen Pflegebedarfs sowie Nachweisen von Ärzten und Pflegekräften begründen.
Die Einstufung in eine Pflegestufe wurde im Jahr 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II abgelöst und durch das neue Pflegegradsystem ersetzt. Daher gibt es keine Pflegestufe 2 mehr.
Stattdessen gibt es nun die Pflegegrade 1 bis 5, wobei der Pflegegrad anhand eines Begutachtungskatalogs ermittelt wird. Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss eine Person eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Die Beeinträchtigungen müssen in mindestens zwei Bereichen bestehen, zum Beispiel in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen oder Selbstversorgung.
Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten oder eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 können bei den Pflegekassen oder einem Pflegeberater erfragt werden.
Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.
Tagespflege Riesa
Seniorengarten
Anke Reinländer
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