Ein barrierefreies Bad, die Sicherstellung der Grundversorgung, Hilfe im Haushalt – die meisten pflegebedürftigen Menschen sind auf finanzielle Unterstützung in Form von
Pflegeleistungen angewiesen. Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf eben solche Pflegeleistungen.
In welcher Höhe diese erfolgen, hängt in erster Linie vom Pflegegrad selbst ab. Außerdem spielt es eine Rolle, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige und Freunde erfolgt, ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird oder die pflegebedürftige Person zum Beispiel in einem Pflegeheim oder einer Senioren-WG lebt.
Tipp: Kennen Sie schon unsere
Senioren-WG? Unser Seniorengarten wurde mit viel Liebe zum Detail hergerichtet.
Sehen Sie selbst!
Das Pflegegeld umfasst alle Leistungen der Krankenkassen, auf die Pflegebedürftige Anspruch haben.
Die Langzeitpflegeversicherung (LTCI) zahlt für grundlegende Pflege- und Unterstützungsdienste, einschließlich Pflegeheime, Einrichtungen für betreutes Wohnen, Hospizpflege, Tagesstätten für Erwachsene, persönliche Assistenz, Verhinderungspflege, etc.
Zu den bekanntesten zählen:
Aufgaben, die der Pflegedienst übernimmt, werden direkt mit der Pflegekasse als Pflegesachleistung verrechnet.
Eine Besonderheit sind Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes:
Für die häusliche Pflege und Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gibt es eine Grundleistung von 316 Euro im Monat. Bei Beauftragung eines professionellen Pflegedienstes gibt es einen Extra-Zuschuss von 724 Euro pro Monat. Für die Tages- und Nachtpflege durch eine professionelle Pflegekraft bekommen Sie 689 Euro im Monat. Wenn Sie stationär in einem Krankenhaus versorgt werden müssen, bekommen Sie 770 Euro monatlich.
Für jede weitere Unterstützung und Verhinderungspflege erhalten Sie Entlastungsbeiträge in Höhe von 125 Euro monatlich. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro bei häuslichen Notfällen. Sie erhalten 25,50 Euro pro Anruf für Operationen und einmalig 10,49 Euro für die Installation von Pflegehilfsmitteln für den Verbrauch. Schließlich erhalten Sie für Wohngruppen, in denen Sie ambulante Pflege und Pflegeunterstützungsgeld erhalten, einen Zuschuss von bis zu 40 Euro monatlich für die Gruppenunterkunft.
Anspruch auf Pflegeleistungen haben alle Personen, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wird. Um diesen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Je nachdem, wie viel Unterstützung und Hilfe die zu pflegende Person im Alltag benötigt, wird der Pflegegrad festgelegt. Ziel ist es, allen Personen die beste Unterstützung zu ermöglichen. Sei es in Form von Zuschüssen für Heimkosten, Pflegekosten oder für einen ambulanten Pflegedienst.
Während Personen mit Pflegegrad 1 allerdings nur wenige Geldleistungen erhalten (unter anderem entfallen Pflegegeld und Pflegesachleistungen), haben alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch auf weitere Unterstützung. Unterschieden wird dabei, ob die Pflege zu Hause, mit oder ohne Hilfe eines Pflegedienstes, in einer Tagespflege oder vollstationär erfolgt.
Wichtig ist: Die Pflegeleistungen werden rückwirkend ab Tag der Antragstellung gezahlt. Sollten Sie vor Bestätigung des Pflegegrades Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen haben, können Sie die Rechnungen nachträglich bei Ihrer Kasse einreichen. Die Leistungen sollten Sie daher unbedingt dokumentieren.
Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick, welche Pflegeleistungen je nach Pflegegrad zustehen:
Im Rahmen einer Pflegeberatung können Sie sich über Ihre persönlichen Ansprüche auf Pflegeleistungen informieren. Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen haben nach § 7a SGB XI sogar einen Rechtsanspruch auf eine derartige Beratung. Eine Übersicht aller Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auf der
Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Wenn Sie als Angehöriger die häusliche Pflege einer Person übernehmen, erbringen Sie Pflegeleistungen. Dazu zählen alle Tätigkeiten, die Sie zur Pflege dieser Person ausführen, etwa das morgendliche Waschen und Anziehen Ihres Angehörigen.
Die häusliche Pflege eines hilfsbedürftigen, eingeschränkten oder seelisch beeinträchtigten Angehörigen kann jedoch trotz aller Liebe und Hingabe eine belastende Situation sein. Daher steht Ihnen finanzielle Unterstützung zu. Beispielsweise in Form von Pflegegeld, der Kombinationspflege oder Verhinderungspflege.
Ergänzend zur häuslichen Pflege haben Sie die Möglichkeit, Ihren Angehörigen in einer
Tagespflege und/oder Nachtpflege teilstationär
unterzubringen. Personen mit Pflegegrad 2 erhalten zur Finanzierung dieser Betreuungsform 689 € monatlich, Menschen mit Pflegegrad 5 stehen 1.995 € monatlich zur Verfügung.
Das Pflegegeld stellt eine der wichtigsten Kassenleistungen für Angehörige dar. Es ist eine Anerkennung Ihrer Arbeit. Gezahlt wird das Pflegegeld ab Pflegestufe 2. Im Rahmen der Kombinationspflege wird ebenfalls Pflegegeld zur finanziellen Unterstützung gezahlt. Bei der Kombinationspflege handelt es sich um die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Je nach Höhe der Sachleistungen wird das Pflegegeld anteilig verrechnet.
Damit Sie als Angehöriger einen guten Job machen können, ist zudem eine
regelmäßige Entlastung notwendig. Der
Entlastungsbetrag soll Ihnen zusätzlich unter die Arme greifen. Dieser liegt bei 125 € pro Monat. Er wird ebenfalls allen Pflegebedürftigen gezahlt, die zu Hause betreut werden.
Um Ihnen die nötigen Pausen zum Kraft tanken, für Urlaube, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte sorgenfrei zu ermöglichen, besteht obendrein die Möglichkeit, Verhinderungspflege zu beantragen. Mit dem Geld können Sie im Falle von Urlaub oder Krankheit eine Ersatzpflege sicherstellen.
Unbedingt in Anspruch nehmen sollten Sie weiterhin die
kostenlosen Pflegekurse, die Ihnen nach § 45 Sozialgesetzbuch XI zustehen. In den Kursen erhalten Sie neues Wissen zur richtigen Pflege Ihres Angehörigen und knüpfen wertvolle Kontakte mit anderen pflegenden Angehörigen. Sie können sich austauschen und über Probleme, Sorgen sowie insbesondere Lösungen sprechen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für diese Kurse komplett.
Mit unserem Angebot zahlreicher Pflegeleistungen erfüllen wir auch anspruchsvollste Anforderungen.
Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.
In der Senioren WG, Seniorengarten Anke Reinländer, bieten wir jeden Tag eine freundliche und umfassende Betreuung. Die Tagespflege in Riesa betreut Sie gerne von Montag bis Freitag zwischen 7 und 16 Uhr. Jeder Tag hat eine klare Struktur
Wenn Sie im Besitz eines genehmigten Pflegegrades sind, rechnen wir die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Gerne stellen wir für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekassen (bei bestehendem Pflegegrad) in unserer Einrichtung.
Wissenswertes: Welche Pflegestufen gibt es?
Antrag Verhinderungspflege. Inkontinenz ist für viele Betroffene und ihre Familien ein peinliches Thema. Die Stigmatisierung führt nicht zu einer Linderung der Symptome.
Unser Pflegedienst Riesa erbringt seit 23 Jahren Pflegedienstleistungen. Wir haben uns für eine Zusammenarbeit mit der Pflegedienst Reinländer GmBH entschieden.
Das Servicegebiet des Pflegedienst Reinlaender GmbH befindet sich hauptsächlich im Stadtzentrum von Riesa, der Altstadt und in Weida / Merzendorf sowie teilweise überland in Richtung Plotitz / Stauchitz.
2 WG Standorte für Senioren -
Neben der traditionellen Unterbringung in einem Pflegeheim ist das Konzept der betreuten Wohngemeinschaften bereits seit mehreren Jahrzehnten etabliert und erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Die Tagespflege Senioren WG; Seniorengarten in Riesa betreut Senioren, die über einen anerkannten Pflegegrad verfügen. Hier werden sogar die Kosten für die Pflegeversicherung übernommen. Ohne anerkannten Pflegegrad müssen die Kosten weiterhin privat getragen werden; auch hier können noch individuelle Lösungen gefunden werden.
Seniorenbetreuung in Riesa
Geburtstage, Weihnachten und Ostern.
Sie wissen nicht, was Sie den Senioren schenken sollen?
Hier haben wir in unserem GUTSCHEIN SHOP genau das Richtige für Sie.
Sie haben eine Frage?
Wir sind für Sie da.
Senden Sie uns eine Nachricht, und wir melden uns bei Ihnen.
Tagespflege Riesa
Seniorengarten anke reinländer
Inhaberin: Anke Reinländer
Adresse: Hauptstrasse 41, 01589 Riesa
Öffnungszeiten: Mo – Fr von 07:00 bis 16:00 Uhr
Tel.:+49 (0) 3525 / 7767723
E-Mail: info@tagespflege-reinlaender.de