Pflegedienst Reinländer
seit 25 Jahren
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Pflegedienst Riesa -
Wir finden immer eine Lösung, um Sie und Ihre Angehörigen zu entlasten
Pflegedienst Riesa. Um eine gute Rundum - Versorgung der Tagesgäste zu gewährleisten, haben wir mit der Pflegedienst Reinländer GmbH eine Kooperation vereinbart.
Der Pflegedienst ist am 01.06.2020 von Nickritz, Dorfstrasse 3 auf die Hauptstrasse 41, in 01589 Riesa zum Standort der Tagespflege umgezogen. Die Diensträume und das Büro des Pflegedienstes sind getrennt separat zur Tagespflege erreichbar.
Das Versorgungsgebiet der Pflegedienst Reinländer GmbH ist vorrangig im Zentrum von Riesa, in der Altstadt und im Wohngebiet Weida / Merzdorf und teilweise Überland in Richtung Plotitz/Stauchitz.
Sie erreichen den Pflegedienst Riesa unter
Telefon: 03525 / 65 52 69
Fax: 03525 / 52 98 31
In der Zeit von Montag bis Freitag ist das Büro des Pflegedienstes in Riesa von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr für Sie persönlich erreichbar. Über die Bürozeiten hinaus und im Notfall werden Sie über eine Rufweiterleitung an den Bereitschaftsdienst des Pflegedienstes weitergeleitet.
Zum Büro des Pflegedienstes und/oder der Tagespflege gehen Sie in den Durchgang an der Targobank (ehemals Damenschuheck) . Die beiden Büros befinden sich in der ersten Etage und sind bequem mit einem Fahrstuhl erreichbar.
Parken können Sie unter anderem auf der Goethestrasse an der Eiche oder auf dem Parkplatz vom Technikum.
Vereinbaren Sie im Vorfeld lieber einen Termin mit uns, damit wir uns genügend Zeit für Sie nehmen können.
Egal, ob Sie das Büro der Tagespflege (03525 / 776 77 23) oder das Telefon vom Pflegedienst (03525 / 65 52 98) in dieser Zeit anrufen, wir helfen Ihnen auf jeden Fall.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und haben mit Sicherheit immer ein Hilfspaket für Sie parat.
Ihre Anke Reinländer
Pflegedienst Riesa - Informationen und Leistungsspektrum des Pflegedienstes
Bereich Pflegeversicherung
( bei vorliegendem Pflegegrad werden alle Leistungen von der Pflegekasse übernommen )
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Förderung der Bewegungsmöglichkeiten innerhalb der eigenen 4 Wände sowie Ernährung
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Alltagsgestaltung und Gesprächsführung
- Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei pflegerischen Fragen, Hilfe bei der Vermittlung von Essen auf Rädern, Fahrdiensten und / oder Krankentransporten
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
Wieviel zahlt die Pflegekasse bei
Sachleistungen
( kombinierte Pflege durch Angehörige und einem Pflegedienst.
Diese 125 € Entlastungsleistungen kann nur über einen Pflegedienst abgerechnet werden )
PG 1 | 125 Euro |
---|---|
PG 2 | 689 Euro |
PG 3 | 1298 Euro |
PG 4 | 1612 Euro |
PG 5 | 1995 Euro |
Pflegegeld
( bei Pflegegrad ohne Inanspruchnahme eines Pflegedienstes )
Diese 125 € Entlastungsleistungen kann nur über einen Pflegedienst abgerechnet werden
PG 1 | 125 Euro |
---|---|
PG 2 | 316 Euro |
PG 3 | 545 Euro |
PG 4 | 728 Euro |
PG 5 | 901 Euro |
Bei Pflegegeld - Leistung bitte beachten, dass regelmäßige Pflegeberatungen durch einen Pflegedienst durchgeführt werden müssen. (siehe folgender Hinweis)
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (für den Pflegebedürftigen eine kostenlose Beratung rund um Ihre Pflege durch Angehörige zu Hause
Das Ziel der Pflegeberatung ist, sicher zu stellen, ob die Pflege durch Angehörige ausreichend sichergestellt wird. Es wird beraten, ob weitere Pflegehilfsmittel beantragt werden müssen, gibt Tipps zur Erleichterung der Pflege , stellt eventuell Anträge auf eine Höherstufung oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Treppenlift, Rollstuhl etc.)
Pflegedienst in Riesa - Wann ist eine solche Pflegeberatung erforderlich?:
Wenn ein Pflegebedürftiger im Besitz eines anerkannten Pflegegrades ist und keine Leistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nimmt, zahlt die Pflegeversicherung an den Pflegebedürftigen Pflegegeld aus.
Hier muß dann bei Pflegegrad 1-3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich ein Pflegeberatungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden.
Bereich Krankenversicherung
(ein Pflegegrad spielt hierbei keine Rolle, die Kosten werden von der Krankenkasse komplett übernommen )
Hier ist es erforderlich, dass ein Hausarzt bei einer medizinischen Notwendigkeit einen Verordnungsschein ausstellt, der dann von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt wird.
- Behandlungspflege ( häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
- dazu gehören die Verabreichen von Medikamenten und / oder das Setzen einer Wochenbox, s.c. Injektionen, Thrombosetherapie und Verbände mit speziell verordneten Wundauflagen eines Arztes, Blutzuckermessung inkl. Insulintherapie , etc.
Zusätzliche Leistungen der Pflegekasse
Verhinderungspflege
Urlaubs / Krankheitsvertretung der pflegenden Angehörigen (Pflegedienst rechnet diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab)
Wenn pflegende Angehörige durch Urlaub oder Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert sind, kann Verhinderungspflege beantragt werden. Die Kosten stehen in Höhe von 1612,00 Euro für 6 Wochen / Jahr zur Verfügung. Allerdings muss ein Pflegegrad mindestens 6 Monate bestehen.
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in voller Höhe weiter gezahlt.
Tages und Nachtpflege = teilstationäre Pflege
Für eine zusätzliche zeitweise Betreuung der Pflegebedürftigen in einer teilstationären Einrichtung können auch zusätzliche Leistungen bei der Pflegekasse beantragt werden, ohne Kürzung des Pflegegeldes oder des Sachleistungsbetrages.
Folgende Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen:
Die 125 € Entlastungsleistungen können hier mit einer privaten Zuzahlung verrechnet werden (nur über eine teilstationäre Einrichtung abrechenbar)
PG 1 | 125 Euro |
---|---|
PG 2 | 689 Euro |
PG 3 | 1298 Euro |
PG 4 | 1612 Euro |
PG 5 | 1995 Euro |
Entlastungsleistungen
Jeder Pflegebedürftige in der Häuslichkeit hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, das entspricht 1500 Euro im Jahr. Dieser Entlastungsbetrag kann für Leistungen der Tages/ Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, für Leistungen durch zugelassene Pflegedienste oder für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag durch einen Pflegedienst abgerechnet werden. Dieser Betrag kann aber auch für eventuelle Zuzahlungen im Bereich der Pflege verrechnet werden. Dazu ist eine Abtrittserklärung monatlich erforderlich. Diese stellt Ihnen Ihr Pflegedienst zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel
Zur Erleichterung der häuslichen Pflege unterstützt die Pflegekasse die pflegenden Angehörigen und übernimmt die Kosten für die zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel ( Desinfektion, Einmalhandschuhe sowie Bettschutzeinlagen ) monatlich in Höhe von 40 Euro. In der Zeit der Corona Pandemie wurde der Betrag sogar auf 60 Euro angehoben.
Zuschüsse für die Wohnraumanpassung
Zur Erleichterung der häuslichen Pflege und zur möglichst selbständigen Lebensführung der pflegebedürftigen Person übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4000,00 Euro / Maßnahme. Dies kann auch beantragt werden für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
Jede weitere dringend erforderliche Maßnahme muss erneut beantragt werden und glaubhaft begründet werden.
Zu all den vielen Leistungen, die die Pflege- und Krankenkassen zur Verfügung stellen, um eine gute Pflege zu ermöglichen, gibt es für Sie als pflegender Angehöriger sicher noch viele Fragen wie zum Beispiel:
Wo fange ich an?
Wo stelle ich welchen Antrag?
Wer kann mich bei der Pflege meiner Angehörigen beraten und begleiten?
Wie schaffe ich das mit meinem Arbeits- und Familienleben?
Wer kann mir helfen?
Wer kann mich wie entlasten?
Pflegedienst Riesa. Für all diese Fragen hat die Pflegedienst Reinländer GmbH eine Antwort.
Wir beraten Sie gern Schritt für Schritt.
Rufen Sie einfach bei uns an, vereinbaren Sie einen Termin mit uns, besser noch, bevor die Pflegebedürftigkeit eintritt. 03525 / 65 52 69 .
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FAQ - Oft gestellte Fragen
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